Nutzungsrechte |
Warum betrifft mich das?
Grundsätzlich wird zwischen Musikwerk (Urheber und Verlag) und Musikaufnahme (Künstler und Schallplattenfirma) unterschieden. Will man ein Musikstück für einen Film verwenden und diesen öffentlich aufführen oder vervielfältigen, so muss die Genehmigung vom zuständigen Verlag (meist vertreten durch die GEMA) und der zuständigen Plattenfirma eingeholt werden. Oft kommen zu den GEMA-Gebühren dann noch weitere Kosten hinzu, und der Aufwand für den Musikbenutzer ist beträchtlich.
Bei Highland Musikarchiv ist die Abwicklung wesentlich einfacher, denn hier liegen alle Rechte in einer Hand und werden mit dem Kauf einer DVD zeitlich unbegrenzt erworben. Alle DVDs von Highland Musikarchiv sind 100% GEMAfrei, AKMfrei, SUISAfrei...
Dies ist möglich, weil der Komponist Joachim Lehberger nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft (wie z.B. der GEMA) ist und laut Urheberrechtsgesetz seine Werke selbst verwerten kann.
Der Kunde muss nach dem Kauf einer Highland Musikarchiv DVD keine weiteren Genehmigungen einholen und es kommen keine zusätzlichen Kosten auf ihn zu. Lediglich die gewerbliche Nutzung, wie z.B. die kommerzielle Vervielfältigung oder die Verwendung als Werbemusik, muss direkt bei der Firma Highland Musikarchiv kostenpflichtig beantragt werden.
Jeder Kunde erhält ein auf seinen Namen ausgestelltes Freigabedokument (für die private oder gewerbliche Nutzung), welches die Herkunft der Musik eindeutig belegt und bei Nachfragen der GEMA nur vorgezeigt werden muss.
Dieses Freigabedokument ist personengebunden und nicht auf andere übertragbar.
Eine Freigabe gilt also niemals pauschal für mehrere Personen, wie z.B. einen Videoclub oder eine Filmgruppe.
Anmerkungen zur gewerblichen Nutzung
Bei der Nutzung der GEMAfreien Musik von Highland Musikarchiv wird grundsätzlich zwischen nichtgewerblicher (Amateur) und gewerblicher Nutzung (Profi) unterschieden. Die Lizenz für die gewerbliche Nutzung ist deutlich umfangreicher und daher auch teurer. Jeder Kunde, der bereits über eine nichtgewerbliche Lizenz verfügt, kann jederzeit auch für einzelne Titel oder einzelne DVDs das gewerbliche Nutzungsrecht unter einmaliger Anrechnung des bereits bezahlten DVD-Kaufpreises erwerben. Dabei wird die gewerbliche Nutzung zeitlich unbegrenzt eingeräumt, d.h. wer das gewerbliche Nutzungsrecht einmal erworben hat, kann diesen Musiktitel oder die gesamte DVD lebenslang immer wieder gewerblich einsetzen, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen oder weitere Meldungen abgegeben werden müssen. Ein “Freigabedokument zur gewerblichen Nutzung” wird personalisiert auf den Kunden ausgestellt und gibt hundertprozentige Rechtssicherheit.
Die folgende Aufstellung zeigt die Unterscheidungskriterien zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Nutzung. Dabei liegt eine gewerbliche Nutzung bereits vor, wenn nur einer der folgenden Punkte zutrifft: - Grundsätzlich bei der Nutzung der Musik durch Firmen und juristische Personen (z.B. Verbände, Vereine, Behörden), auch bei interner Verwendung zur Schulung, Dokumentation usw. Verantwortlich und haftbar ist immer derjenige, der die Musik bei der Herstellung des Filmes verwendet, nicht der Auftraggeber. - Grundsätzlich beim Einsatz in Werbung/Marketing, d.h. zur Verkaufsförderung von Produkten, Dienstleistungen u.ä., also immer dann, wenn versucht wird, durch die Verwendung der Musik auf Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen aufmerksam zu machen und ein geschäftliches Ziel dabei verfolgt wird. - Beim Einsatz auf gewerblichen/kommerziellen Messen, Ausstellungen, Schauen oder anderen Veranstaltungen und Internetseiten, wenn ein geschäftliches Ziel dabei verfolgt wird (z.B. Produktpräsentationen, DIA-/Multivisions-Schau/Tournee). - Bei der Vervielfältigung des Filmes/Videos usw. bei Abgabe der Kopien gegen Entgelt, unabhängig von der Stückzahl. - Bei der Verwendung auf CD-ROM/Multimedia-Produktionen. Beispiele für nichtgewerbliche Nutzung
- Öffentliche Aufführungen ohne das primäre Ziel, Gewinn zu erwirtschaften (ohne Eintrittsgeld, Honorar o.ä.). Ein offenes Wort:
Bei der Beurteilung, ob es sich um eine gewerbliche oder nichtgewerbliche Nutzung der Musik von Highland Musikarchiv handelt, gibt es selbstverständlich auch Fälle im Zwischenbereich, wo diese Frage nicht von vornherein endgültig entschieden werden kann. Mit Musik von Highland Musikarchiv haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite! |